FAQ
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Musikverlag – alles, was du wissen musst. Fair. Solidarisch. Transparent.
Was ist die GEMA?
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft in Deutschland. Sie vertritt die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern und sorgt dafür, dass diese für die Nutzung ihrer Werke – ob live, im Radio, per Streaming oder in anderen öffentlichen Aufführungen – Tantiemen erhalten.
Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht ist der rechtliche Schutz für kreative Werke und sichert den Schöpfern das exklusive Nutzungsrecht an ihrer Arbeit. Für musikalische Werke regelt es, dass der Urheber entscheiden kann, wie und wo sein Werk genutzt wird, und schützt gleichzeitig die finanziellen Ansprüche.
Was sind meine Rechte als Urheber?
Als Urheber hast du das Recht, zu entscheiden, wie und wo dein Werk verwendet wird. Du kannst entscheiden, ob du deine Musik veröffentlichen, vervielfältigen oder öffentlich aufführen lassen möchtest. Du hast auch das Recht auf Tantiemen für die Nutzung deiner Musik und kannst festlegen, ob andere dein Werk bearbeiten dürfen.
Was sind „verwertbare Rechte“?
Verwertbare Rechte umfassen alle Rechte, die mit der Nutzung deines Werkes verbunden sind, etwa Aufführungsrechte, Vervielfältigungsrechte oder das Recht auf Synchronisation (Verwendung der Musik in Filmen, Werbespots usw.). Diese Rechte kannst du an Dritte übertragen oder lizenzieren und dadurch Geld verdienen.
Was genau ist die Schöpfungshöhe?
Die Schöpfungshöhe ist die Mindestanforderung an die Originalität eines Werks, die erfüllt sein muss, damit es urheberrechtlichen Schutz genießen kann. Die kreative Leistung muss dabei eine gewisse „individuelle Prägung“ haben, also einzigartig und nicht trivial sein.
Muss ich mein Werk anmelden, um Urheberrechtsschutz zu genießen?
Nein, der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes. Du musst es nicht registrieren lassen, um Rechte daran zu haben. Eine Anmeldung bei Verwertungsgesellschaften wie der GEMA hilft jedoch, deine Tantiemen zu sichern und sorgt dafür, dass deine Rechte auch tatsächlich verwaltet und durchgesetzt werden.
Kann ich meine Rechte an Dritte abtreten?
Ja, du kannst deine Rechte ganz oder teilweise an Dritte abtreten. Dies kann durch Lizenzverträge geschehen, in denen du festlegst, unter welchen Bedingungen andere deine Musik verwenden dürfen. Wenn du einen Musikverlag beauftragst, trittst du einen Teil deiner Rechte an ihn ab, damit er die Verwertung übernimmt. Das Urheberrecht selbst ist in Deutschland nicht übertragbar, Rechte wie etwa die zur Nutzung oder Verwertung hingegen schon.
Was passiert, wenn ich meine Rechte an einen Verlag abtrete?
Wenn du deine Rechte an einen Verlag abtrittst, übernimmt dieser für die vereinbarte Dauer die Verwaltung und Verwertung deiner Musik, z.B. die Anmeldung bei GEMA und die Lizenzierung. Der Verlag erhält im Gegenzug einen Teil der Tantiemen. Du behältst die Kontrolle über deine Werke, gibst aber die administrativen Aufgaben ab.
Was sind die Konsequenzen, wenn ich mich nicht um die Verwertung meiner Rechte kümmere?
Wenn du dich nicht aktiv um die Verwertung deiner Rechte kümmerst, können Tantiemen verfallen. Das bedeutet, dass du möglicherweise Geld verlierst, das dir eigentlich zusteht, weil z.B. keine Lizenzierung oder Anmeldung bei Verwertungsgesellschaften erfolgt ist. Es ist wichtig, dass du deine Werke regelmäßig registrierst und die richtigen Schritte zur Monetarisierung unternimmst.
Was, wenn jemand anders behauptet, eines meiner Lieder geschrieben zu haben?
Deinen Urheberrechtsanspruch kannst du nachweisen, indem du auf offizielle Anmeldungen bei Verwertungsgesellschaften wie der GEMA verweist. Diese speichern deine Werke und belegen deine Rechte. Auch die Dokumentation des Entstehungsprozesses – zum Beispiel durch Aufnahmedaten, Entwürfe oder E-Mails – kann als Beweis dienen. Wenn du das Werk bei einer Plattform wie Spotify hochgeladen hast, können Metadaten oder der Upload-Zeitpunkt ebenfalls hilfreich sein.
Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, wenn jemand meine Musik ohne Erlaubnis nutzt?
Wenn jemand deine Musik ohne Genehmigung verwendet, hast du das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. Das kann von einer Abmahnung bis hin zu einer Klage reichen. Du kannst Schadensersatz fordern und die Nutzung deiner Musik unterbinden lassen. In vielen Fällen kann dein Verlag, die GEMA oder ein Anwalt dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Was sind „Fair Use“ und „Fair Dealing“ und wie betreffen sie mich?
„Fair Use“ (in den USA) und „Fair Dealing“ (in Großbritannien und anderen Ländern) erlauben es, Teile von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Erlaubnis zu nutzen, wenn dies in bestimmten Kontexten wie z.B. Bildung, Kritik oder Parodie geschieht. Solche Regelungen können dir als Urheber jedoch auch schaden, wenn sie unangemessen angewendet werden und deine Werke ohne Entschädigung genutzt werden.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Rechte international geschützt sind?
Urheberrecht ist international anerkannt, jedoch gibt es Unterschiede in der Gesetzgebung je nach Land. Um sicherzustellen, dass deine Rechte global geschützt sind, solltest du deine Werke bei internationalen Verwertungsgesellschaften wie der GEMA (für Deutschland) oder der ASCAP (für die USA) anmelden. Diese Organisationen arbeiten weltweit zusammen, um deine Tantiemen auch im Ausland zu verfolgen.
Welche Verwertungsgesellschaften gibt es und wie arbeiten diese zusammen?
In Deutschland ist die GEMA die wichtigste Verwertungsgesellschaft für Musikrechte. Sie sorgt dafür, dass die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern gewahrt werden und Lizenzgebühren für die Nutzung von Musik (z.B. bei Konzerten oder im Radio) gesammelt und an die Urheber ausgeschüttet werden.
Neben der GEMA gibt es auch andere Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort, die sich um literarische Werke und Texte kümmert, oder die VG Bild-Kunst, die für die Rechte von Künstlern und Fotografen zuständig ist.
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) verwaltet die Rechte von Interpreten und Produzenten von Musik und Tonaufnahmen. Diese Gesellschaften arbeiten sowohl national als auch international zusammen, um sicherzustellen, dass die Rechte der Urheber effizient verwaltet werden und Tantiemen weltweit eingesammelt und korrekt verteilt werden.
Neben der GEMA gibt es auch andere Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort, die sich um literarische Werke und Texte kümmert, oder die VG Bild-Kunst, die für die Rechte von Künstlern und Fotografen zuständig ist.
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) verwaltet die Rechte von Interpreten und Produzenten von Musik und Tonaufnahmen. Diese Gesellschaften arbeiten sowohl national als auch international zusammen, um sicherzustellen, dass die Rechte der Urheber effizient verwaltet werden und Tantiemen weltweit eingesammelt und korrekt verteilt werden.
Meine Musik wird auch in den USA gestreamt! Wie komme ich an das Geld?
Weltweit gibt es viele verschiedene Verwertungsgesellschaften, die jeweils für die Rechte ihrer Mitglieder in ihrem eigenen Land zuständig sind. Diese Gesellschaften arbeiten durch internationale Abkommen zusammen, um sicherzustellen, dass Musikrechte weltweit korrekt verwaltet werden. Ein zentraler Kooperationspunkt ist die CISAC (Confédération Internationale des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs), die weltweit die Zusammenarbeit von Verwertungsgesellschaften fördert und koordiniert. Dank dieser internationalen Vernetzung können beispielsweise Tantiemen, die in einem Land für die Nutzung eines Werkes anfallen, in das Land des Urhebers weitergeleitet werden, auch wenn der Urheber in einem anderen Land lebt oder das Werk dort genutzt wird. Dies ermöglicht es Künstlern und Urhebern, ihre Rechte global zu schützen und Tantiemen unabhängig von ihrem Standort zu erhalten.
Was passiert, wenn ich meine Rechte nicht ordnungsgemäß übertrage?
Wenn du deine Rechte nicht korrekt überträgst oder lizenzierst, riskierst du, dass deine Musik illegal genutzt wird, ohne dass du dafür bezahlt wirst. Es kann auch zu rechtlichen Konflikten mit anderen Rechteinhabern kommen, wenn die Besitzverhältnisse nicht eindeutig geregelt sind.
Wie lange habe ich Anspruch auf Tantiemen?
Solange deine Werke gemeldet und weiter genutzt werden, fließen Tantiemen bis zu 70 Jahre nach deinem Tod an deine Erben. Das Urheberrecht bleibt also lange geschützt. Ohne rechtzeitige Meldung können jedoch die Ansprüche auf diese Tantiemen verfallen.
Wie versteuere ich meine Tantiemen?
Tantiemen zählen zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Das bedeutet, sie unterliegen der Einkommensteuer, genauso wie andere Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, z.B. Honorare oder Gewinne aus freiberuflicher Arbeit. Du musst die Tantiemen in deiner Steuererklärung angeben.
Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht?
Das Urheberrecht schützt die kreativen Ideen eines Künstlers, also das Werk selbst, z.B. ein Songtext oder eine Melodie. Das Leistungsschutzrecht schützt die Leistungen, die zur Herstellung und Verwertung eines Werks beigetragen haben, etwa die Arbeit eines Produzenten oder Musikers bei der Aufnahme eines Songs.
Was passiert, wenn jemand meine Musik ohne meine Erlaubnis nutzt?
Wenn jemand deine Musik ohne Erlaubnis verwendet, verstößt er gegen dein Urheberrecht. Du kannst rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz fordern. Dein Verlag hilft dabei, Verstöße gegen deine Rechte zu melden und durchzusetzen. Die GEMA verfolgt diese Verstöße und sorgt dafür, dass deine Musik korrekt lizenziert wird.
Was sind Tantiemen und warum sind sie wichtig?
Tantiemen sind Lizenzgebühren, die an Urheber und Verlage für die Nutzung ihrer Werke gezahlt werden. Sie sind eine wichtige Einnahmequelle, die Künstlern unabhängig von einmaligen Zahlungen oder Gagen ein langfristiges Einkommen ermöglicht. Auch “kleinere” Urheber können zumindest einen Teil Ihrer Kosten durch die Auswertung der Tantiemen decken - z.B. Fahrtkosten, Proberäume, die sie bisher aus eigener Tasche bezahlt haben.
Welche Einnahmequellen für Tantiemen gibt es?
Es gibt viele Quellen für Tantiemen, darunter Live-Aufführungen, Streaming, Radio- und TV-Nutzung sowie mechanische Vervielfältigungen (z.B. CDs). Auch Aufführungen in öffentlichen Orten wie Restaurants oder Geschäften bringen Tantiemen ein.
Lohnt sich Streaming für Musiker?
Streaming kann eine zusätzliche Einnahmequelle sein, ist aber meist weniger rentabel als z.B. Live-Auftritte. Während ein Stream oft nur wenige Bruchteile eines Cents einbringt, kann ein Musiker bei einem Konzert im Durchschnitt 8-10 Euro pro Lied verdienen. Daher lohnt es sich oft, auf Konzerte zu setzen, um ein stabiles Einkommen zu erzielen. Mindestens sollte ein Urheber aber für ohnehin gespielte Konzerte seine Tantiemen einsammeln!
Wie kann ich sicherstellen, dass ich alle möglichen Tantiemen erhalte?
Um alle Tantiemen einzusammeln, sollten Künstler jede Aufführung und Nutzung ihrer Werke bei der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft melden. Eine Zusammenarbeit mit einem Verlag ist sinnvoll, um die Verwaltung dieser Ansprüche zu übernehmen und sicherzustellen, dass keine Einnahmequellen verloren gehen.
Können meine Tantiemen auch verfallen?
Ja, Tantiemen können verfallen, wenn eine Nutzung des Werks nicht rechtzeitig gemeldet wird. Die GEMA benötigt Informationen über jede Aufführung, um Tantiemen auszuzahlen. Meldet der Künstler eine Nutzung nicht, bleibt der Anspruch darauf ungenutzt.
Wieso bekomme ich mein Urheber-Geld eigentlich nicht automatisch?
Das ist ein bisschen so, wie mit deiner Steuererklärung. Das in Deutschland angewandte System fordert, dass du dich aktiv darum kümmerst. Die Ausschüttung von Tantiemen setzt voraus, dass die Werke und deren Aufführungen der GEMA bekannt sind. Daher müssen Künstler alle Aufführungen und Nutzungen selbst oder über einen Verlag melden.
Hat eine GEMA-Mitgliedschaft Nachteile für mich?
Eine Mitgliedschaft in der GEMA hat für die meisten Musiker keine Nachteile. Auch als Bandmitglied kann man GEMA-Mitglied sein und Tantiemen für eigene Werke einfordern. Die GEMA verlangt eine jährliche Gebühr, aber der finanzielle Nutzen übersteigt diesen Betrag in der Regel schnell, wenn regelmäßig Aufführungen und andere Nutzungen gemeldet werden.
Ich spiele in einer Band – kann ich trotzdem GEMA-Mitglied sein?
Klar! Deine Songs gehören dir. Bist du der Haupt-Urheber (z.B. Komponist oder Texter), ist die Mitgliedschaft für dich nützlich, und du erhältst Tantiemen für Auftritte, sobald deine Band deine Werke spielt. Falls mehrere Bandmitglieder am Songwriting beteiligt sind, kann man jede Person mit entsprechendem Anteil melden.
Komme ich auch selbst an das Geld ran?
Ja, allerdings nicht ohne erheblichen Aufwand, wenn du dein volles Potenzial ausschöpfen möchtest. Die GEMA hat ihre eigenen Meldepflichten, was viel Zeit und Mühe kostet.
Warum sind Veranstaltende oft kritisch gegenüber der GEMA?
Viele Veranstalter empfinden die GEMA-Gebühren als Belastung, da sie oft unabhängig von der Künstlergröße oder Bekanntheit anfallen und sich an Faktoren wie der Publikumsgröße und dem Ticketpreis orientieren. Für Kleinstveranstalter ist das oft schwer tragbar.
Jede öffentliche Nutzung von GEMA-Musik ist gebührenpflichtig - gleichzeitig gilt die Annahme, dass bei jeder öffentlichen Nutzung GEMA-Musik gespielt wird. Den Nachweis, das dem nicht so ist, muss der Veranstaltende aktiv erbringen, was einen erheblichen Aufwand bedeutet, der zusätzlich und/oder zur Vermeidung einer Gebühr anfällt.
Trotz Bemühungen, die Prozesse zu digitalisieren und zu vereinfachen gibt es weiterhin zahlreiche Hürden und auch einige Kuriositäten und Sonderfälle. Ein Beispiel: bist du Urheber und veranstaltest öffentliche Konzerte mit Eintritt, auf denen du spielst, musst du entweder GEMA Gebühren für deine eigene Musik über die GEMA an dich selbst bezahlen oder dir selbst per Formular den Verzicht auf Tantiemen erklären.
Zusammenfassend könnte man sagen, dass die GEMA zwar zur Existenzsicherung der Urheber beiträgt, Musiknutzer dabei jedoch regelmäßig vor teilweise unnötige Herausforderungen stellt.
Jede öffentliche Nutzung von GEMA-Musik ist gebührenpflichtig - gleichzeitig gilt die Annahme, dass bei jeder öffentlichen Nutzung GEMA-Musik gespielt wird. Den Nachweis, das dem nicht so ist, muss der Veranstaltende aktiv erbringen, was einen erheblichen Aufwand bedeutet, der zusätzlich und/oder zur Vermeidung einer Gebühr anfällt.
Trotz Bemühungen, die Prozesse zu digitalisieren und zu vereinfachen gibt es weiterhin zahlreiche Hürden und auch einige Kuriositäten und Sonderfälle. Ein Beispiel: bist du Urheber und veranstaltest öffentliche Konzerte mit Eintritt, auf denen du spielst, musst du entweder GEMA Gebühren für deine eigene Musik über die GEMA an dich selbst bezahlen oder dir selbst per Formular den Verzicht auf Tantiemen erklären.
Zusammenfassend könnte man sagen, dass die GEMA zwar zur Existenzsicherung der Urheber beiträgt, Musiknutzer dabei jedoch regelmäßig vor teilweise unnötige Herausforderungen stellt.
Hat es Nachteile für meinen Lieblingsclub, wenn ich bei der GEMA bin und dort auftrete?
Clubs und Veranstalter zahlen ab dem ersten gespielten Lied eine Pauschalgebühr an die GEMA, unabhängig davon, ob du Mitglied bist oder nicht. Tatsächlich würde dein Club vielleicht sogar lieber dir die GEMA-Tantiemen überlassen als anderen Künstlern - bezahlen muss er sie so oder so. Die Höhe richtet sich hierbei im Normalfall nach der Größe der Veranstaltung und des Umsatzes.
Kann ich meine GEMA-Gebühren auch mal spenden oder verzichten?
Ja! Wenn du deinen Auftritt als „GEMA-frei“ kennzeichnen willst, gibt es ein Formular, mit dem du für ein Event auf Tantiemen verzichten kannst. Gerade kleineren Veranstaltern kann das finanziell helfen. Wenn du also für einen kleinen Kulturverein alleine und ohne Musik in den Pausen auftrittst, macht dein Verzicht Sinn.
Sobald weitere Acts auf der Bühne stehen oder Hintergrundmusik gespielt wird, bezahlt der kleine Kulturverein trotzdem. Aufgrund der Mindestvergütung bei kleineren Shows oft sogar auch trotz deines Verzichts den gleichen Betrag.
Durch gute Mitarbeit kannst du sinnvoller unterstützen - z.B. indem du Veranstaltende zügig mit allem versorgst, was sie benötigen und indem du deine Setliste selbst online einreichst.
Sobald weitere Acts auf der Bühne stehen oder Hintergrundmusik gespielt wird, bezahlt der kleine Kulturverein trotzdem. Aufgrund der Mindestvergütung bei kleineren Shows oft sogar auch trotz deines Verzichts den gleichen Betrag.
Durch gute Mitarbeit kannst du sinnvoller unterstützen - z.B. indem du Veranstaltende zügig mit allem versorgst, was sie benötigen und indem du deine Setliste selbst online einreichst.
Wie viel kostet eine GEMA-Mitgliedschaft?
Die GEMA erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr, die sich nach dem Status und den eigenen musikalischen Tätigkeiten richtet. Es gibt auch jährliche Gebühren, die für die Verwaltung und die Rechtevertretung anfallen. Die genauen Kosten variieren je nach individueller Situation, aber in der Regel lohnt sich die Mitgliedschaft, sobald du regelmäßig Aufführungen oder Veröffentlichungen hast.
Kann ich meine Werke auch ohne GEMA oder Verlag verwalten?
Ja, theoretisch kannst du deine Werke auch selbst verwalten und die Nutzung deiner Musik direkt mit Veranstaltern oder Medienbetreibern regeln. Allerdings ist der bürokratische Aufwand hoch, und es erfordert sehr viel Zeit und Expertise, um die Tantiemen korrekt zu erheben und zu verteilen. Ein Musikverlag übernimmt diese Aufgaben effizienter und sorgt dafür, dass du keine Einnahmequelle verpasst.
Warum sollte ich meine Werke bei der GEMA melden, wenn ich sie auch selbst verwalten kann?
Die GEMA sorgt dafür, dass du für jede Nutzung deiner Werke in öffentlich zugänglichen Medien bezahlt wirst. Sie hat die notwendige Infrastruktur, um Tantiemen aus verschiedensten Quellen zu sammeln und zu verteilen. Ohne sie entgeht dir eine große Einnahmequelle, die du selbst nur schwer und zeitaufwendig überwachen könntest.
Wie bekomme ich Tantiemen für meine Musik im Radio oder Fernsehen?
Sobald deine Musik bei einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt gespielt wird, erhältst du Tantiemen. Die GEMA sammelt die Einnahmen von den Sendern und verteilt sie an die Urheber, basierend auf der Häufigkeit der Ausstrahlungen und der Art der Nutzung. Du musst sicherstellen, dass deine Werke ordnungsgemäß gemeldet sind, um diese Tantiemen zu erhalten.
Wie komme ich überhaupt ins Radio?
Um in die Playlist eines Radiosenders zu kommen, solltest du sicherstellen, dass deine Musik professionell produziert ist und den Standards des Senders entspricht. Recherchiere gezielt nach Sendern, die Musik in deinem Genre spielen, und finde heraus, wer für die Playlist verantwortlich ist. Deine Musik kannst du entweder als MP3 oder Streaming-Link einreichen, idealerweise zusammen mit einer professionellen Pressemappe (EPK), die dein Künstlerprofil, ein Foto und relevante Informationen enthält. Es ist auch wichtig, deine Musik mit einer kurzen, prägnanten Nachricht einzureichen, die erklärt, warum dein Song gut in das Senderformat passt.
Zusätzlich kann es hilfreich sein, eine interessante Geschichte rund um dein Musikprojekt zu erzählen, um die Aufmerksamkeit der Redakteure zu gewinnen. Der Aufbau von Netzwerken in der Musikindustrie und das Knüpfen von Kontakten zu DJs, Moderatoren oder anderen Musikschaffenden kann ebenfalls den Einstieg erleichtern. Wenn du keine Zeit für die direkte Ansprache hast, kannst du auch eine PR-Agentur engagieren, die sich auf Radio-Promotion spezialisiert. Schließlich ist Geduld gefragt: Der Weg in die Playlist eines Radiosenders kann einige Zeit dauern, und nicht jeder Song wird sofort berücksichtigt.
Verlage haben über die Zeit etablierte Netzwerke und Beziehungen zu Musikredakteuren, DJs und PR-Agenturen, die den Songseingang bei Sendern und Playlists unterstützen können. Ein Verlag kann deine Musik gezielt bei den relevanten Sendern und deren Playlists einreichen und dich somit ins Gespräch bringen. Sie kümmern sich oft auch um die notwendigen Promotion-Maßnahmen und sorgen dafür, dass dein Track von den richtigen Leuten gehört wird."
Zusätzlich kann es hilfreich sein, eine interessante Geschichte rund um dein Musikprojekt zu erzählen, um die Aufmerksamkeit der Redakteure zu gewinnen. Der Aufbau von Netzwerken in der Musikindustrie und das Knüpfen von Kontakten zu DJs, Moderatoren oder anderen Musikschaffenden kann ebenfalls den Einstieg erleichtern. Wenn du keine Zeit für die direkte Ansprache hast, kannst du auch eine PR-Agentur engagieren, die sich auf Radio-Promotion spezialisiert. Schließlich ist Geduld gefragt: Der Weg in die Playlist eines Radiosenders kann einige Zeit dauern, und nicht jeder Song wird sofort berücksichtigt.
Verlage haben über die Zeit etablierte Netzwerke und Beziehungen zu Musikredakteuren, DJs und PR-Agenturen, die den Songseingang bei Sendern und Playlists unterstützen können. Ein Verlag kann deine Musik gezielt bei den relevanten Sendern und deren Playlists einreichen und dich somit ins Gespräch bringen. Sie kümmern sich oft auch um die notwendigen Promotion-Maßnahmen und sorgen dafür, dass dein Track von den richtigen Leuten gehört wird."
Ich komponiere hauptsächlich für Filmstudios – wie kann ich trotzdem GEMA-Mitglied sein?
Auch wenn Filmstudios oft auf nicht-GEMA-gebundene Musik setzen, kannst du GEMA-Mitglied werden und trotzdem parallel deine Rechte für Live-Aufführungen oder andere Projekte nutzen. Ein Verlag kann dabei helfen, deine Werke gezielt dort zu verwerten, wo GEMA-Tantiemen fließen können.
Kann ich die GEMA verpflichten, für jede Aufführung zu zahlen?
Die GEMA zahlt nur für Aufführungen, die korrekt gemeldet wurden. Wenn eine Aufführung nicht gemeldet wird, erfährt die GEMA nichts davon und kann auch keine Tantiemen auszahlen. Bist du bei einem Verlag, so stellt dieser sicher, dass jede Nutzung korrekt angemeldet auch bezahlt wird.
Was ist eine Musikfolge?
Eine Musikfolge ist im Prinzip eine detaillierte Playlist aller Songs, die bei einem Event gespielt wurden – also eine Art „Setlist“ für die GEMA. Wenn ein Konzert oder eine Veranstaltung stattgefunden hat, müssen die gespielten Lieder in der sogenannten Musikfolge festgehalten und der GEMA gemeldet werden. Das ermöglicht die faire Verteilung der Tantiemen an die Urheber der gespielten Werke. Auch wenn du nicht bei der GEMA bist, muss für jedes Event solch eine Musikfolge ausgefüllt werden - ansonsten bekommt der Veranstalter ärger von der GEMA und muss einen Aufschlag bezahlen.
Warum ist es wichtig, dass ich meine Musikfolge ausfülle?
Das Ausfüllen der Musikfolge ist wichtig, weil nur so die GEMA weiß, welche Songs gespielt wurden und wem die Tantiemen zustehen. Wenn deine Musik auf einer Veranstaltung gespielt wird und du die Musikfolge nicht einreichst, erhältst du auch keine Tantiemen dafür – das Geld fließt dann an andere Mitglieder oder bleibt bei der GEMA. Die Musikfolge ist also dein direkter Anspruchsnachweis: Nur mit dieser Meldung stellst du sicher, dass deine Aufführungen korrekt erfasst und vergütet werden.
Wieso muss ich auch als nicht GEMA-Mitglied eine Musikfolge ausfüllen?
Bist du kein GEMA-Mitglied, dient deine Musikfolge dem Veranstalter als Nachweis darüber. Gleichzeitig kannst du als Nicht-Mitglied trotzdem einen GEMA-Song (z.B. ein Cover) spielen. Für diese Aufführung ist ebenso eine Gebühr fällig, wie wenn der Originalinterpret auf der Bühne steht. Deine Musikfolge dient in diesem Fall dazu, dass der Originalinterpret für die Nutzung seines Liedes Tantiemen erhalten kann.
Ich spiele auf einem Festival mit mehreren Acts – wer bekommt wieviel?
Bei Festivals wird die GEMA-Gebühr unter allen Bands aufgeteilt, die gespielt haben. Der genaue Anteil hängt von der Anzahl der Bands und der Länge ihrer Auftritte ab, also wie viele Songs jede Band performt hat. Häufig wird die GEMA-Gesamtgebühr durch die Anzahl der aufgeführten Songs geteilt, und jede Band erhält Tantiemen entsprechend der Anzahl ihrer gespielten Werke. Damit deine Band ihren Anteil bekommt, ist es wichtig, dass die Musikfolge korrekt und vollständig ausgefüllt wird. So kann die GEMA sicherstellen, dass du und deine Band für eure gespielten Songs auch wirklich vergütet werdet.
Wie oft im Jahr bekomme ich Geld?
Die GEMA zahlt Tantiemen mehrmals jährlich aus. Typischerweise gibt es vier Hauptausschüttungen im Jahr, die sich auf unterschiedliche Nutzungsarten (wie Live-Auftritte, Rundfunk, Streaming etc.) beziehen. Kleinere Nachzahlungen können gelegentlich hinzukommen, wenn es rückwirkende Korrekturen gibt oder wenn zusätzliche Nutzungsdaten nachträglich gemeldet werden.
Falls du über einen Verlag veröffentlicht wirst, kann dieser die Ausschüttungen von der GEMA empfangen und sie dann an dich weiterleiten, oft in einem bestimmten Intervall, das ihr vereinbart habt.
Falls du über einen Verlag veröffentlicht wirst, kann dieser die Ausschüttungen von der GEMA empfangen und sie dann an dich weiterleiten, oft in einem bestimmten Intervall, das ihr vereinbart habt.
Ich habe bereits Lieder veröffentlicht, bin aber noch nicht bei der GEMA – was mache ich mit den „alten Songs“?
Kein Problem! Auch Songs, die du vor deiner GEMA-Mitgliedschaft veröffentlicht hast, kannst du rückwirkend anmelden, damit du für ihre künftige Nutzung Tantiemen bekommst. Sobald du Mitglied bist, meldest du diese Songs einfach als Werke bei der GEMA an. Das sorgt dafür, dass du für alle neuen Aufführungen, Streams oder andere Nutzungen Vergütungen erhältst. Wichtig ist, die Songs bald nach deinem Eintritt anzumelden, damit sie vollständig erfasst und bei künftigen Ausschüttungen berücksichtigt werden.
Muss ich alle Lieder anmelden, die ich jemals geschrieben habe oder schreiben werde?
Als GEMA-Mitglied hast du grundsätzlich die Wahl, welche deiner Werke du dort anmeldest. Du bist nicht verpflichtet, alle deine Songs bei der GEMA zu registrieren – das bleibt dir als Urheber überlassen. Werke, die du nicht anmeldest, werden von der GEMA nicht verwaltet und sind somit von Tantiemenabrechnungen durch die GEMA ausgeschlossen. Allerdings gilt zu beachten:
Wahlfreiheit vs. Exklusivvertrag! Viele Verlage oder Verträge (z. B. Künstler-Exklusivverträge) verpflichten dich, bestimmte Werke anzumelden, weil sie im Vertrag als Verlagseinnahmen gelten. Daher solltest du deinen Vertrag prüfen, bzw. bei der Erstellung des Vertrages sehr klar kommunizieren, ob du einzelne Lieder ausschließen möchtest oder musst (z.B. auch aufgrund noch gültiger Werkverträge bei anderen Verlagen).
Auch ältere Songs, die du bisher nicht registriert hast, kannst du später bei der GEMA anmelden, um künftig Tantiemen für deren Nutzung zu erhalten.
Wahlfreiheit vs. Exklusivvertrag! Viele Verlage oder Verträge (z. B. Künstler-Exklusivverträge) verpflichten dich, bestimmte Werke anzumelden, weil sie im Vertrag als Verlagseinnahmen gelten. Daher solltest du deinen Vertrag prüfen, bzw. bei der Erstellung des Vertrages sehr klar kommunizieren, ob du einzelne Lieder ausschließen möchtest oder musst (z.B. auch aufgrund noch gültiger Werkverträge bei anderen Verlagen).
Auch ältere Songs, die du bisher nicht registriert hast, kannst du später bei der GEMA anmelden, um künftig Tantiemen für deren Nutzung zu erhalten.
Kann ein Veranstalter meine Gage kürzen, weil ich GEMA-Mitglied bin?
Ein seriöser Veranstalter wird nicht versuchen, deine Gage zu drücken, nur weil du bei der GEMA bist. Die GEMA-Gebühren sind eine separate Kostenkategorie, die der Veranstalter zahlen muss, wenn Musik gespielt wird, die urheberrechtlich geschützt ist – unabhängig davon, ob die Künstler GEMA-Mitglieder sind oder nicht.
Wenn du also bei der GEMA bist, kann der Veranstalter nicht einfach deine Gage kürzen, um seine GEMA-Gebühren zu “kompensieren”. Die GEMA-Gebühr wird durch den Veranstalter bezahlt und ist nicht Teil deiner Gage. Deine Gage für den Auftritt bleibt also unverändert, auch wenn GEMA-Gebühren für die Nutzung deiner Musik fällig sind.
Solltest du jedoch auf eine eventuelle Gage oder auf Teile davon verzichten wollen, um den Veranstalter zu entlasten, ist das natürlich deine Entscheidung. Du kannst in diesem Fall mit dem Veranstalter darüber sprechen, aber das ist keine Pflicht und auch nicht üblich.
Wenn du also bei der GEMA bist, kann der Veranstalter nicht einfach deine Gage kürzen, um seine GEMA-Gebühren zu “kompensieren”. Die GEMA-Gebühr wird durch den Veranstalter bezahlt und ist nicht Teil deiner Gage. Deine Gage für den Auftritt bleibt also unverändert, auch wenn GEMA-Gebühren für die Nutzung deiner Musik fällig sind.
Solltest du jedoch auf eine eventuelle Gage oder auf Teile davon verzichten wollen, um den Veranstalter zu entlasten, ist das natürlich deine Entscheidung. Du kannst in diesem Fall mit dem Veranstalter darüber sprechen, aber das ist keine Pflicht und auch nicht üblich.
Ich spiele ein Konzert, aber der Veranstalter sagt nichts zum Thema GEMA. Was kann ich tun?
Veranstalter sind oft im Stress - es kann sein, dass das Thema schlicht vergessen wurde. Für dich ist es allerdings sehr wichtig, dass Veranstaltungen angemeldet sind! Sprich daher unbedingt zuerst den Veranstalter an. Falls das nicht funktioniert oder der Veranstalter sich weigert, hilft dir dein Verlag oder die GEMA.
Kann auch nur ein Bandmitglied bei der GEMA sein und das Geld für alle einnehmen?
Ja und nein. Sofern sich alle Bandmitglieder darüber einig sind, dass diese Person alleiniger Urheber ist, spricht überhaupt nichts dagegen. Wenn jedoch mehrere Personen am Lied geschrieben haben und das so auch festgehalten werden soll, können bei der Anmeldung des Werkes auch mehrere Personen genannt werden. Wie die Tantiemen im Anschluss verteilt werden, ist reine Vereinbarungssache. So könnte eine Band durchaus beschließen, dass nur eine Person als GEMA-Mitglied Tantiemen einnimmt und die anderen nicht direkt als GEMA-Mitglieder beteiligt sind, wohl aber in der Werkanmeldung als Urheber (z.B. als Textdichter) gelistet sind.
Kann ich ein Lied verlegen lassen, das mehrere Urheber hat?
Ja und nein. Sofern sich alle Bandmitglieder darüber einig sind, dass diese Person alleiniger Urheber ist, spricht überhaupt nichts dagegen. Wenn jedoch mehrere Personen am Lied geschrieben haben und das so auch festgehalten werden soll, können bei der Anmeldung des Werkes auch mehrere Personen genannt werden. Wie die Tantiemen im Anschluss verteilt werden, ist reine Vereinbarungssache. So könnte eine Band durchaus beschließen, dass nur eine Person als GEMA-Mitglied Tantiemen einnimmt und die anderen nicht direkt als GEMA-Mitglieder beteiligt sind, wohl aber in der Werkanmeldung als Urheber (z.B. als Textdichter) gelistet sind.
Grundsätzlich müssen alle Urheber eines Werkes der Verwertung oder Verlegung zustimmen, da jeder Urheber das Recht hat, über die Nutzung seines Anteils am Werk zu entscheiden. Ein einzelner Urheber kann ohne Zustimmung der anderen nicht alleine die Rechte an einem Werk verlegen. In einem solchen Fall könnte der Urheber, der das Werk verlegen möchte, versuchen, mit dem anderen Urheber eine Einigung zu erzielen, um die Zustimmung zu erhalten. Wenn keine Einigung erzielt wird, ist es rechtlich nicht möglich, das Werk ohne die Zustimmung des anderen Urhebers zu verlegen.
Es gibt auch keine rechtliche Möglichkeit, dass der Urheber, der das Werk verlegen möchte, einfach seinen eigenen Anteil ohne Zustimmung des anderen Urhebers „abtrennen“ und verlegen kann. Der Anteil des anderen Urhebers bleibt weiterhin geschützt, und er behält das Recht, zu entscheiden, ob und wie er an der Verwertung des Werkes teilnehmen möchte. In der Praxis ist es also notwendig, dass beide Urheber sich auf eine Lösung verständigen, um das Werk gemeinsam zu verlegen oder eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Falls keine Einigung erzielt wird, könnte auch eine rechtliche Klärung erforderlich sein. Besonders relevant ist hier § 8 UrhG, der sich mit den „Rechten der Miturheber“ beschäftigt.
Grundsätzlich müssen alle Urheber eines Werkes der Verwertung oder Verlegung zustimmen, da jeder Urheber das Recht hat, über die Nutzung seines Anteils am Werk zu entscheiden. Ein einzelner Urheber kann ohne Zustimmung der anderen nicht alleine die Rechte an einem Werk verlegen. In einem solchen Fall könnte der Urheber, der das Werk verlegen möchte, versuchen, mit dem anderen Urheber eine Einigung zu erzielen, um die Zustimmung zu erhalten. Wenn keine Einigung erzielt wird, ist es rechtlich nicht möglich, das Werk ohne die Zustimmung des anderen Urhebers zu verlegen.
Es gibt auch keine rechtliche Möglichkeit, dass der Urheber, der das Werk verlegen möchte, einfach seinen eigenen Anteil ohne Zustimmung des anderen Urhebers „abtrennen“ und verlegen kann. Der Anteil des anderen Urhebers bleibt weiterhin geschützt, und er behält das Recht, zu entscheiden, ob und wie er an der Verwertung des Werkes teilnehmen möchte. In der Praxis ist es also notwendig, dass beide Urheber sich auf eine Lösung verständigen, um das Werk gemeinsam zu verlegen oder eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Falls keine Einigung erzielt wird, könnte auch eine rechtliche Klärung erforderlich sein. Besonders relevant ist hier § 8 UrhG, der sich mit den „Rechten der Miturheber“ beschäftigt.
Brauchen wir als Band mit mehreren Urhebern einen Vertrag zu den gemeinsamen Songs?
Wenn ihr beste Freunde seid und eine einzelne Person regelmäßig neue Songs in den Proberaum bringt und die anderen eher mitspielen bzw. ausarbeiten, ist es recht einfach. Grundsätzlich kann dann auch eine mündliche Vereinbarung funktionieren.
Trotzdem ist es empfehlenswert, vor allem bei mehreren Urhebern, wenn ihr eure Absprachen schriftlich fixiert. Auch wenn es nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, sorgt ein solcher Vertrag für Klarheit und schützt euch vor möglichen rechtlichen Problemen oder Missverständnissen in der Zukunft. Ein solcher Vertrag ist besonders wichtig, wenn ihr plant, eure Musik kommerziell zu nutzen, Lizenzen zu vergeben oder langfristige Einnahmen aus Tantiemen zu erzielen. Ein schriftlicher Vertrag schützt euch untereinander vor unklaren Ansprüchen oder Missverständnissen, wenn z. B. Bandmitglieder die Band verlassen oder neue Mitglieder hinzukommen.
Mit einem solchen Vertrag, oft als “Bandvereinbarung” bezeichnet, solltet ihr folgende Punkte klären:
1.) Legt fest, wer alles als Urheber eines Werks gilt. In einer Band ist das oft jeder, der einen Beitrag zur Entstehung des Songs geleistet hat – sei es durch Komposition, Text oder Arrangement.
2.) Definiert, wie die Anteile an den Urheberrechten und an etwaigen Tantiemen verteilt werden. Dies hilft, spätere Konflikte zu vermeiden, falls es z. B. zu unterschiedlichen Vorstellungen darüber kommt, wer wie viel vom Erlös bekommt.
3.) Entscheidet, ob z.B. einer von euch die Werke allein verwaltet oder ob es ausschließlich gemeinschaftliche Entscheidungen gibt. Wer kann das Werk verlegen, wer entscheidet über Lizenzen und welche Rechte werden an Dritte abgetreten (z. B. an einen Musikverlag oder eine Verwertungsgesellschaft)?
4.) Klärt die Urheberschaft der einzelnen Lieder. Wenn ihr eure Werke an einen Verlag übergebt, sollte klar sein, wie das Urheberrecht behandelt wird – und ob es Rechte gibt, die an einzelne Mitglieder abgetreten oder lizenziert werden. In vielen Fällen wird ein Verlag die Rechte der Band für die Verwaltung und Verwertung übernehmen, aber auch hier sollte eine klare schriftliche Vereinbarung vorliegen.
Trotzdem ist es empfehlenswert, vor allem bei mehreren Urhebern, wenn ihr eure Absprachen schriftlich fixiert. Auch wenn es nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, sorgt ein solcher Vertrag für Klarheit und schützt euch vor möglichen rechtlichen Problemen oder Missverständnissen in der Zukunft. Ein solcher Vertrag ist besonders wichtig, wenn ihr plant, eure Musik kommerziell zu nutzen, Lizenzen zu vergeben oder langfristige Einnahmen aus Tantiemen zu erzielen. Ein schriftlicher Vertrag schützt euch untereinander vor unklaren Ansprüchen oder Missverständnissen, wenn z. B. Bandmitglieder die Band verlassen oder neue Mitglieder hinzukommen.
Mit einem solchen Vertrag, oft als “Bandvereinbarung” bezeichnet, solltet ihr folgende Punkte klären:
1.) Legt fest, wer alles als Urheber eines Werks gilt. In einer Band ist das oft jeder, der einen Beitrag zur Entstehung des Songs geleistet hat – sei es durch Komposition, Text oder Arrangement.
2.) Definiert, wie die Anteile an den Urheberrechten und an etwaigen Tantiemen verteilt werden. Dies hilft, spätere Konflikte zu vermeiden, falls es z. B. zu unterschiedlichen Vorstellungen darüber kommt, wer wie viel vom Erlös bekommt.
3.) Entscheidet, ob z.B. einer von euch die Werke allein verwaltet oder ob es ausschließlich gemeinschaftliche Entscheidungen gibt. Wer kann das Werk verlegen, wer entscheidet über Lizenzen und welche Rechte werden an Dritte abgetreten (z. B. an einen Musikverlag oder eine Verwertungsgesellschaft)?
4.) Klärt die Urheberschaft der einzelnen Lieder. Wenn ihr eure Werke an einen Verlag übergebt, sollte klar sein, wie das Urheberrecht behandelt wird – und ob es Rechte gibt, die an einzelne Mitglieder abgetreten oder lizenziert werden. In vielen Fällen wird ein Verlag die Rechte der Band für die Verwaltung und Verwertung übernehmen, aber auch hier sollte eine klare schriftliche Vereinbarung vorliegen.
Brauche ich überhaupt einen Verlag oder reicht die GEMA-Mitgliedschaft?
Die GEMA kümmert sich ausschließlich um Lizenzierungen und Tantiemen, ein Verlag geht tiefer: Er meldet Werke zuverlässig an und stellt sicher, dass jede Nutzung auch gemeldet ist. Ein Verlag optimiert deine Einnahmen und bietet Infrastruktur und Netzwerk, die für die individuelle Karriereentwicklung wichtig sind. Z.B. kann er deine Produktionen unterstützen, Geld vorschießen und Werbung machen.
Was sind die Vorteile, es nicht selbst zu machen?
Ein Musikverlag übernimmt die administrativen Aufgaben, wie die Anmeldung und Auszahlung von Tantiemen, und bietet ein Netzwerk, um deine Musik zu vermarkten. Wenn du dich nicht selbst um diese Aufgaben kümmern willst, hilft dir der Verlag dabei, dein Einkommen zu maximieren, während du dich auf das Kreative konzentrierst.
Wie finde ich den richtigen Musikverlag für mich?
Der richtige Verlag sollte zu deinem Musikstil und deinen Zielen passen. Schau dir an, wie der Verlag arbeitet, welche Künstler er betreut und ob die Konditionen fair sind. Ein transparenter und engagierter Verlag hilft dir, deine Karriere voranzutreiben.
Was passiert, wenn ich mit einem Verlag nicht zufrieden bin?
Du kannst in der Regel den Vertrag kündigen, wenn du mit den Leistungen des Verlags nicht zufrieden bist. Achte darauf, welche Kündigungsfristen und Bedingungen im Vertrag festgelegt sind. Ein seriöser Verlag wird dir immer eine klare Exit-Strategie bieten.
Was kostet es, mit einem Musikverlag zusammenzuarbeiten?
Ein Musikverlag erhält normalerweise einen Prozentsatz deiner Tantiemen um seine Dienstleistungen abzudecken - den sogenannten Verlegeranteil. Es gibt keine „upfront“-Kosten, aber du solltest sicherstellen, dass die Konditionen fair sind und du den Wert für den Preis bekommst.
Was ist der Verlegeranteil?
Der Verlegeranteil ist der Teil der Tantiemen, den der Musikverlag für seine Dienstleistungen behält. Ein Musikverlag übernimmt in der Regel viele Aufgaben wie die Anmeldung und Verwaltung deiner Rechte, sowie das Einziehen bzw. Abrechnen der Tantiemen, das Netzwerken für deine Musik und das Fördern deiner Karriere. Der Verlegeranteil ist also der Preis, den du zahlst, um diese Unterstützung zu erhalten. Aufgrund dieser quasi “Gewinnbeteiligung” vertritt ein Verlag dich auch in eigenem Interesse und arbeitet daran, dass deine Musik so oft wie möglich gehört und gekauft wird. Im Regelfall heißt das für dich, dass auch nach Abzug des Verlagsanteiles mehr Geld bei dir ankommt, als wenn du alles selbst erledigst.
Was passiert, wenn ich den Verlag wechsle?
Wenn du den Verlag wechselst, musst du sicherstellen, dass alle laufenden Tantiemen korrekt übertragen werden. Der alte Verlag wird die Rechte an deinen bereits veröffentlichten Werken weiter verwalten, aber zukünftige Werke fallen dann unter den neuen Verlag. Wichtig ist, wie der Vertrag aufgesetzt ist, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Muss ich GEMA-Mitglied sein, um mit einem Musikverlag zusammenzuarbeiten?
Es ist nicht immer zwingend erforderlich, GEMA-Mitglied zu sein, aber es ist eigentlich eher der Normalfall. Der Verlag kann ohne deine Mitgliedschaft bei der GEMA nur den Verlegeranteil geltend machen. D.h. c.a. 60 % der gesamten Tantiemen "verfallen"! Entsprechend wirst du an den verbliebenen 40 % auf Grundlage des Verlagsvertrages beteiligt. Es ist jedoch für alle Beteiligten lukrativer, wenn du bei der GEMA bist.
Kann ein Verlag mir bei der Promotion meiner Musik helfen?
Ja, viele Musikverlage unterstützen ihre Künstler aktiv bei der Promotion, indem sie Netzwerke für Live-Auftritte, Medienkontakte und Lizenzierungsmöglichkeiten bieten. Sie haben oft auch Kontakte zu Produzenten, Veranstaltern und anderen relevanten Akteuren der Musikindustrie.
Was passiert, wenn ich in einem Musikverlag unter Vertrag stehe und gleichzeitig andere Einnahmequellen habe, wie z.B. Merchandising oder Film-Syncs?
In der Regel hat der Verlag nur Anspruch auf die Tantiemen aus der Verwertung der Musikrechte. Einnahmen aus anderen Quellen wie Merchandising oder Film-Syncs sollten in einem separaten Vertrag geregelt werden, aber der Verlag kann dir auch hier bei der Lizenzierung helfen, wenn du das möchtest.
Kann ich auch ohne einen Musikverlag erfolgreich sein?
Ja, mit der richtigen Strategie und viel Eigeninitiative kannst du auch ohne großen Verlag erfolgreich sein. Aber du musst selbst die administrativen Aufgaben wie die Verwaltung der Tantiemen und die Musikverwertung übernehmen, was Zeit und Aufwand bedeutet.
Was macht ein Vertrieb? Sind Verlage und Vertriebe dasselbe?
Ein Vertrieb kümmert sich um die Veröffentlichung und Distribution von Musik auf verschiedenen Plattformen wie Spotify, Apple Music, YouTube oder in physischen Formaten. Er sorgt dafür, dass deine Musik gehört und gekauft werden kann, indem er sie an digitale Stores und Streaming-Dienste weitergibt. Ein Vertrieb übernimmt in der Regel auch die Abrechnung der Streaming-Einnahmen und sorgt dafür, dass du deinen Anteil erhältst. Ein Verlag ist jedoch kein Vertrieb. Der Verlag konzentriert sich auf die Verwertung der Urheberrechte deines Werkes, kümmert sich um die Anmeldung bei Verwertungsgesellschaften wie der GEMA und stellt sicher, dass du für die Nutzung deiner Musik durch andere (z.B. bei Konzerten oder in Filmen) Tantiemen erhältst.
Der Verlag sorgt also dafür, dass du an sämtlichen Lizenzgebühren und Nutzungserlösen beteiligt wirst, während der Vertrieb vor allem für die Verkäufe und Streams verantwortlich ist.
Der Verlag sorgt also dafür, dass du an sämtlichen Lizenzgebühren und Nutzungserlösen beteiligt wirst, während der Vertrieb vor allem für die Verkäufe und Streams verantwortlich ist.
Was müsste ich ohne Verlag tun, um an meine Tantiemen ranzukommen?
Um ohne Verlag an deine Tantiemen zu kommen, musst du dich direkt mit der GEMA (oder einer anderen Verwertungsgesellschaft) auseinandersetzen. Der erste Schritt ist, Mitglied bei der GEMA zu werden. Dafür musst du ein entsprechendes Antragsformular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen einreichen, wie zum Beispiel eine Kopie deines Ausweises und Nachweise deiner Werke (also beispielsweise Text- oder Musikdateien, die du selbst komponiert oder geschrieben hast).
Sobald du Mitglied bist, kannst du deine Werke anmelden, was dafür sorgt, dass die GEMA deine Urheberrechte schützt und bei jeder Nutzung deiner Musik (sei es im Radio, bei Live-Konzerten oder in kommerziellen Medien) Lizenzgebühren einzieht. Die GEMA verteilt diese Gebühren dann als Tantiemen an dich, basierend darauf, wie oft deine Musik genutzt wird.
Zusätzlich solltest du dich darum kümmern, dass alle notwendigen rechtlichen und administrativen Schritte gemacht werden, um sicherzustellen, dass deine Werke richtig erfasst und lizenziert werden. Das heißt, du musst regelmäßig überprüfen, dass deine Werke korrekt in den Datenbanken der GEMA verzeichnet sind, und dich um die nötigen Meldungen und Updates kümmern, wenn du neue Stücke schreibst.
Wichtig ist, dass du dich aktiv darum kümmerst, dass keine Tantiemen “verfallen”, weil du die erforderlichen Schritte versäumst. Wenn du das nicht tust, könnte es sein, dass für Jahre keine Zahlungen ausgezahlt werden, selbst wenn deine Werke häufig gespielt werden.
Ein Verlag gibt dir eine saubere Abrechnung für jede Ausschüttung. Ohne Verlag musst du sicherstellen, dass du mit den Tabellen, die du von der GEMA erhältst, deine Einkünfte belegen kannst und somit eine Übersicht behältst, wann und wofür du Geld bekommen hast.
Kurz gesagt, ohne Verlag bist du selbst für die Anmeldung, Verwaltung und Einziehung deiner Tantiemen sowie weitere Lizenzverträge und deren Abrechnung verantwortlich. Das erfordert Zeit, Organisation und bürokratischen Aufwand.
Sobald du Mitglied bist, kannst du deine Werke anmelden, was dafür sorgt, dass die GEMA deine Urheberrechte schützt und bei jeder Nutzung deiner Musik (sei es im Radio, bei Live-Konzerten oder in kommerziellen Medien) Lizenzgebühren einzieht. Die GEMA verteilt diese Gebühren dann als Tantiemen an dich, basierend darauf, wie oft deine Musik genutzt wird.
Zusätzlich solltest du dich darum kümmern, dass alle notwendigen rechtlichen und administrativen Schritte gemacht werden, um sicherzustellen, dass deine Werke richtig erfasst und lizenziert werden. Das heißt, du musst regelmäßig überprüfen, dass deine Werke korrekt in den Datenbanken der GEMA verzeichnet sind, und dich um die nötigen Meldungen und Updates kümmern, wenn du neue Stücke schreibst.
Wichtig ist, dass du dich aktiv darum kümmerst, dass keine Tantiemen “verfallen”, weil du die erforderlichen Schritte versäumst. Wenn du das nicht tust, könnte es sein, dass für Jahre keine Zahlungen ausgezahlt werden, selbst wenn deine Werke häufig gespielt werden.
Ein Verlag gibt dir eine saubere Abrechnung für jede Ausschüttung. Ohne Verlag musst du sicherstellen, dass du mit den Tabellen, die du von der GEMA erhältst, deine Einkünfte belegen kannst und somit eine Übersicht behältst, wann und wofür du Geld bekommen hast.
Kurz gesagt, ohne Verlag bist du selbst für die Anmeldung, Verwaltung und Einziehung deiner Tantiemen sowie weitere Lizenzverträge und deren Abrechnung verantwortlich. Das erfordert Zeit, Organisation und bürokratischen Aufwand.
Wie kann ich meine Tantiemen maximieren?
Um deine Tantiemen zu maximieren, solltest du sicherstellen, dass jede Nutzung deiner Werke korrekt gemeldet wird. Dazu gehören nicht nur Live-Auftritte, sondern auch Radio- und TV-Nutzungen sowie Streaming. Eine Zusammenarbeit mit einem Verlag, der sich um die Verwaltung kümmert, kann helfen, sicherzustellen, dass du von allen möglichen Quellen Einkommen erzielst.
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